Berlin - Als Mitglied der ressort- und koalitionsübergreifenden Arbeitsgruppe Kommunalpolitik möchte ich Sie über den aktuellen Stand zur Reform der kommunalen Finanzen informieren.

Am 8. Juli fand die 2. Sitzung der Gemeindefinanzkommission im Bundesministerium der Finanzen statt, die die schlechte Finanzsituation der Kommunen und die massiv eingeschränkten Handlungsspielräume zum Thema hatte.

Die Leistungsfähigkeit der Kommunen ist die Grundlage für Nachhaltigkeit und Stabilität in unserem Land. Da die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2009 um 20 Prozent niedriger waren als im Jahr 2008, bei gleichzeitigem Anstieg der Ausgaben um 6 Prozent, mussten die Kommunen im Jahr 2009 ein Defizit von 7,2 Mrd. Euro verbuchen, während es im Jahr 2008 noch einen Finanzierungsüberschuss von 7,6 Mrd. Euro gab.

Die wesentlichen Aufträge der Kommission und ihrer unterschiedlichen Arbeitskreise sind daher:

- Prüfen, ob die kommunale Gewerbesteuer durch eine bessere Form der Gemeindefinanzierung ersetzt werden kann

- Standards flexibilisieren

Eine mögliche Alternative zur Gewerbesteuer, vorgestellt von der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern, ist eine Annexsteuer auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer. Ihr Volumen orientiert sich am heutigen Anteil der Kommunen an der Einkommenssteuer von 15 %. Erste Berechnungen ergeben, dass der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftssteuer zu keiner Lastenverschiebung zwischen Wirtschaft und Bürgern führt, weil die Gewerbesteuer bisher auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Durch die Annexsteuer entstünde ein neues Band zwischen Bürgern und Kommunen, während das Band zwischen Kommunen und Wirtschaft weiterhin erhalten bliebe. Das Prüfmodell wird nun weiterentwickelt und quantifiziert.

Das Modell der kommunalen Spitzenverbände strebt hingegen einen Ausbau der heutigen Gewerbesteuer an. Dieser soll erreicht werden durch Ausdehnung der Hinzurechnung von ertragsunabhängigen Komponenten wie Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen sowie der Einbeziehung von Freiberuflern in die Gewerbesteuer. Allerdings weist es durch die Beinhaltung von Elementen zur Erweiterung ertragsunabhängiger Steuern in die entgegengesetzte Richtung der bisherigen Steuerpolitik der Koalition.

Das Modell der Stiftung Marktwirtschaft sieht als Ersatz der Gewerbesteuer die Einführung einer Unternehmenssteuer und einer Bürgersteuer vor, die von den Kommunen zu erheben sind. Es ähnelt in seiner Wirkung der Annexsteuer im Prüfmodell. Deswegen wird momentan analysiert, ob Module des Modells bei der Quantifizierung des Modells der AG Kommunalsteuern berücksichtigt werden können.

Den Auftrag der Flexibilisierung von Standards erfüllt die Arbeitsgruppe Standards. Sie benennt auch die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen durch Bundesrecht. Außerdem nimmt sie eine Bestandsaufnahme der die Kommunen belastenden Ausgaben für soziale Leistungen, die auf bundesrechtlichen Vorgaben beruhen, vor. Es besteht Einigkeit, dass mit der eingeleiteten Flexibilisierung von Standards ein Beitrag zur Reduzierung der Ausgaben der Kommunen geleistet werden kann.

Die Arbeitsgruppe Rechtsetzung hat mehrere Handlungsempfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung kommunaler Interessen erörtert, die weiterverfolgt werden:

- Unterstützung einer Änderung des Gesetzes über den Nationalen Normenkontrollrat, sofern eine Prüfung erfolgt über den Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift entstehen.

- Befürwortung einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien, damit kommunale Spitzenverbände künftig möglichst von Interessenvertretern an Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung beteiligt werden.

- Anregung, § 44 GGO dahingehend zu präzisieren, dass für einige wenige, die Kommunen belastende Gesetzesvorhaben deren finanzwirksame Auswirkungen auf die einzelnen Länder sowie ihre jeweilige Kommunalebene dargestellt werden.

- Befürwortung einer Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, damit kommunale Spitzenverbände bei öffentlichen Anhörungen privilegiert werden.

- Empfehlung einer vertieften Prüfung, wie bei Stellungnahmen des Bundesrats kommunale Spitzenverbände auf Länderebene stärker in die Willensbildung der jeweiligen Landesregierungen einbezogen werden können.

- Empfehlung zur Diskussion der Frage, ob und wieweit auch die Bundesregierung Kommunen stärker in Angelegenheiten der EU-Rechtsetzung einbinden kann.

Die Arbeitsgruppen werden ihre Arbeit im Herbst fortsetzen und der Gemeindefinanzkommission Bericht erstatten. Auf Grundlage dieser Berichte wird die Kommission Empfehlungen geben, damit die Kommunen so bald wie möglich ihre Handlungsfähigkeit zurückerlangen. Hierfür werde auch ich mich in der gemeinsamen Arbeit mit meinen Fraktionskollegen einsetzen.